Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Nutzung von Audit Strike. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Software Audit Strike zwischen der Infosec Technologie GmbH, Frankfurterstraße 229, 63263 Neu-Isenburg, Deutschland (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde").
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden Audit Strike als Software-as-a-Service über das Internet zur Nutzung bereit. Die Software unterstützt den Aufbau und Betrieb eines Informationssicherheits- Managementsystems, insbesondere die Verwaltung von Maßnahmen (Controls), Richtlinien, Nachweisen und Audits.
(2) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Software in ihrer jeweils aktuellen Fassung sowie die Speicherung der vom Kunden eingestellten Daten. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht den Erfolg einer Zertifizierung, eines Audits oder einer behördlichen Prüfung.
(3) Die Software wird dem Kunden nicht überlassen; eine Installation beim Kunden findet nicht statt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Software fortzuentwickeln und anzupassen. Änderungen, die den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang wesentlich einschränken, wird der Anbieter dem Kunden mindestens vier Wochen im Voraus in Textform ankündigen. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich kündigen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen und Preise auf der Website des Anbieters ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Über die Website kommt kein kostenpflichtiger Vertrag zustande. Ein entgeltlicher Vertrag kommt ausschließlich durch ein vom Anbieter in Textform abgegebenes Angebot und dessen Annahme durch den Kunden in Textform zustande. Laufzeit, Kündigungsfrist, Leistungsumfang und Vergütung werden darin festgehalten.
(3) Mit der Registrierung über die Website schließen die Parteien einen Vertrag über die unentgeltliche Nutzung des Testzugangs nach § 4. Eine Zahlungspflicht entsteht dadurch nicht.
(4) Der Kunde versichert mit der Registrierung, dass er als Unternehmer handelt und die von ihm angegebenen Daten zutreffend sind.
§ 4 Testzugang
(1) Der Anbieter stellt einen zeitlich befristeten Testzugang bereit. Die Dauer beträgt 14 Tage ab Registrierung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Zahlungsdaten werden dafür nicht erhoben.
(2) Der Testzugang endet automatisch mit Ablauf des Zeitraums. Eine Kündigung ist nicht erforderlich; eine automatische Verlängerung in ein kostenpflichtiges Verhältnis findet nicht statt.
(3) Nach Ablauf des Testzeitraums bleiben die eingestellten Daten zunächst gespeichert und sind für den Kunden lesend abrufbar, damit ein Export möglich bleibt. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang und die zugehörigen Daten 30 Tage nach Ablauf des Testzeitraums zu löschen, sofern kein entgeltlicher Vertrag geschlossen wurde. Auf Wunsch des Kunden löscht der Anbieter die Daten früher.
(4) Für den unentgeltlichen Testzugang haftet der Anbieter nach § 11 Absatz 5.
§ 5 Leistungsumfang und Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter betreibt die Software mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Bereitstellung.
(2) Bestimmte Verfügbarkeitsquoten, Reaktions- oder Wiederherstellungs- zeiten werden nicht geschuldet, soweit sie nicht ausdrücklich in Textform als Service Level vereinbart sind. Der Anbieter macht hierzu bewusst keine pauschalen Zusagen.
(3) Nicht als Ausfall gelten Unterbrechungen aufgrund von Wartungsarbeiten, Störungen im Verantwortungsbereich Dritter (insbesondere von Rechenzentrums-, Netz- und Vorleistungsanbietern), höherer Gewalt sowie Umständen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Planbare Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter, soweit zumutbar, in Textform an und legt sie möglichst in nutzungsschwache Zeiten.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einzusetzen. Die eingesetzten Unterauftragnehmer sind in der Liste der Subprozessoren aufgeführt.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
(2) Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, bearbeiten, zurückentwickeln oder Dritten zur Nutzung überlassen. Die Nutzungsberechtigung verbundener Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(3) Zugänge sind personengebunden. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist unzulässig. Die Anzahl der Benutzerkonten richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung.
(4) Sämtliche Rechte an der Software, an ihrer Weiterentwicklung und an den vom Anbieter bereitgestellten Inhalten (insbesondere Vorlagen und Regelwerkszuordnungen) verbleiben beim Anbieter.
§ 7 Pflichten und Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Inhalte und Daten verantwortlich. Er stellt sicher, dass deren Einstellung und Nutzung weder gegen geltendes Recht noch gegen Rechte Dritter verstößt.
(2) Der Kunde schützt seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter. Er teilt dem Anbieter einen Verdacht auf missbräuchliche Nutzung unverzüglich mit.
(3) Der Kunde benennt gegenüber dem Anbieter mindestens eine administrative Ansprechperson und hält deren Kontaktdaten aktuell.
(4) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass vom Kunden eingestellte Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, es sei denn, der Kunde hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.
(5) Die Sicherung der vom Kunden eingestellten Daten obliegt im Verhältnis der Parteien auch dem Kunden, soweit ihm ein Export zur Verfügung steht. Der Kunde kann seine Daten jederzeit über die Exportfunktion abrufen.
§ 8 Funktionen mit künstlicher Intelligenz
(1) Die Software enthält Funktionen, die Dokumente automatisiert auswerten und Zuordnungsvorschläge erzeugen. Grundlage hierfür ist ein Dienst eines Drittanbieters; die eingesetzten Dienste sind in der Liste der Subprozessoren und in der Datenschutzerklärung benannt.
(2) Die Ergebnisse dieser Funktionen sind Vorschläge und ersetzen weder die fachliche Prüfung durch den Kunden noch eine Rechts- oder Zertifizierungsberatung. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der erzeugten Vorschläge für einen bestimmten Zweck. Die Verantwortung für die inhaltliche Bewertung und für die Freigabe verbleibt beim Kunden.
(3) Die KI-gestützten Funktionen sind für die Nutzung der Software nicht zwingend erforderlich und können deaktiviert werden.
§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach der zwischen den Parteien in Textform getroffenen Vereinbarung. Alle Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus fällig. Rechnungen werden elektronisch in Textform übermittelt.
(3) Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeträgen oder mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsbeträgen in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform und Fristsetzung sperren. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt. Die Daten des Kunden bleiben während der Sperrung erhalten.
(5) Der Anbieter kann die Vergütung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres in Textform anpassen. Erhöht sich die Vergütung, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung außerordentlich kündigen. Auf dieses Recht wird der Anbieter in der Mitteilung hinweisen.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit ergibt sich aus der Vereinbarung nach § 3 Absatz 2. Ist keine Laufzeit vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen § 6 oder § 7 verstößt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
(4) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten für 30 Tage zum Export bereit. Danach werden die Daten gelöscht. Auf Wunsch des Kunden löscht der Anbieter die Daten früher; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 11 Gewährleistung und Haftung
(1) Für die Bereitstellung der Software gilt Mietrecht. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB ist ausgeschlossen.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können.
(3) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(4) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Vergütung. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(5) Für die unentgeltliche Nutzung des Testzugangs haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des Absatzes 3.
(6) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach den vorstehenden Absätzen nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Verarbeitet der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Eine Vorlage stellt der Anbieter bereit. Einzelheiten zur Verarbeitung enthält die Datenschutzerklärung.
(2) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke dieses Vertrages. Die Pflicht gilt für die Dauer des Vertrages und drei Jahre darüber hinaus.
(3) Nicht vertraulich sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, die eine Partei rechtmäßig von Dritten erhalten hat oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
(4) Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen.
§ 13 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen sowie großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Dauert die Störung länger als zwei Monate an, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 14 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte gesetzliche Vorgaben, an eine geänderte Rechtsprechung oder an geänderte technische Rahmenbedingungen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Kontakt
Infosec Technologie GmbH
Frankfurterstraße 229
63263 Neu-Isenburg
E-Mail: mbazra@infosectec.de
Telefon: 069 66 3 666 30
Weitere Angaben zum Anbieter finden Sie im Impressum.
Stand: August 2026.